Art von Waffenscheinen

  • Waffenschein zur Selbstverteidigung: der Antragsteller muss ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Die Waffe kann auch außerhalb der eigenen Wohnung getragen werden. Der Waffenschein gilt für ein Jahr und wird von der ortszuständigen Behörde (Quästur) ausgestellt. 
  • Waffenschein für die Jagd: der Inhaber des Waffenscheins ist berechtigt, das Jagdgewehr ausschließlich während der Jagdsaison zu tragen. Der Waffenschein hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. 
  • Waffenschein zu Sportzwecken: dieser Waffenschein wird zum Zielschießen im Schießstand benötigt und hat eine Gültigkeit von fünf Jahren.  Um diesen Waffenschein anzufordern ist es erforderlich, Mitglied eines nationalen und vom CONI anerkannten Schießverbandes zu sein. 
  • Waffenschein zu Sammelzwecken: es handelt sich um eine unbefristete Lizenz, die nicht die Verwendung, sondern nur zum Besitz von Schusswaffen und Sportwaffen ohne Munition gilt, sowie die Haltung einer Höchstzahl an alten, künstlerischen oder seltenen Waffen genehmigt;

Voraussetzungen für die Ausstellung des Waffenscheins: 

  • Volljährigkeit;
  • Keine strafrechtlichen Verurteilungen;
  • Psychophysische Idoneität; 
  • Fähigkeit, mit einer Waffe umzugehen;
  • kein Kriegsdienstverweigerer sein oder einen Antrag auf Widerruf des Status eines Kriegsdienstverweigerers erhalten zu haben.

Antrag für die Ausstellung und Erneuerung des Waffenscheins

Der Antrag kann elektronisch oder mittels Einschreibebrief bei der Quästur, dem Regierungskommissariat oder bei der ortszuständigen Carabinieri Stelle eingereicht werden. 

Die Aufstellung der notwendigen Dokumente ist auf der Webseite der Carabinieri ersichtlich http://www.carabinieri.it/cittadino/servizi/come-fare-per/armi.