Wir bieten in Übereinstimmung mit dem GvD 81/08 den Gesundheitsüberwachungsdienst durch unseren zuständigen Arzt an.
Der zuständige Arzt ist ein Arzt, der über die Anforderungen des Artikels 38 des konsolidierten Gesetzes über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz verfügt. Er arbeitet bei der Risikobewertung mit dem Arbeitgeber zusammen und wird von diesem mit der Gesundheitsüberwachung und allen anderen im GvD 81/08 genannten Aufgaben beauftragt.
Wenn Sie Arbeitgeber sind und noch keinen zuständigen Arzt bestellt haben, kontaktieren Sie uns, wir kümmern uns um Ihre Mitarbeiter.
KONTAKTZu unseren Dienstleistungen gehören Kurse für "Erste-Hilfe-Beauftragte des Unternehmens" gemäß Artikel 43-45 des GvD. Die Kurse werden von Ärzten und Pflegepersonal abgehalten und bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.